Die Familienkassen sind für die Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs zuständig. Daneben gewähren sie auch Kindergeld nach den Vorschriften des Bundeskindergeldgesetzes. Familienkassen sind dabei an die Fachlichen Weisungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gebunden.