Neue Fahrzeugzulassungsverordnung des Bundes: Lieb gewonnene Auto-Kennzeichen beim Fahrzeugwechsel mitnehmen
Celle (lkc). Oft fährt ein Auto jahrelang mit dem gleichen Nummernschild durch die Gegend. Wird der Wagen dann verkauft, vorübergehend stillgelegt oder aus dem Register gelöscht, verschwindet die Buchstaben- und Zahlenkombination für eine bestimmte Zeit von der Straße. Das muss ab Freitag, 1. März, nicht mehr unbedingt so sein. Grund ist die ab diesem Tag in Kraft tretende Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) des Bundes, die teilweise Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO ) ersetzt und das Verfahren neu regelt.
Neu ist beispielsweise, dass die Daten des Kraftfahrzeuges nun nicht mehr automatisch an das Kennzeichen gebunden sind. Der Halter des Wagens wählt vielmehr, ob das Kennzeichen für die Wiederzulassung des abgemeldeten Fahrzeuges oder nur auf seinen Namen, aber für ein anderes Auto reserviert werden soll. Grundsätzlich ist es also möglich, alte Kennzeichen auf den Namen des Fahrzeughalters zu reservieren. Wird das alte Gefährt wieder angemeldet oder gar ein neues Auto gekauft, darf die lieb gewonnene Buchstaben- und Zahlenreihe genutzt werden. Die Gebühr für die Reservierung auf den Halter beträgt wie beim Wunschkennzeichen ebenfalls 10,20 €.
Nicht mehr unterschieden wird nach der neuen FZV unter anderem auch, ob es sich um eine vorübergehende Stilllegung oder Löschung des Fahrzeuges handelt. Stattdessen wird der Wagen künftig einfach "außer Betrieb gesetzt".
Außerdem wird sich auch das Verfahren zu den roten Oldtimerkennzeichen ändern. Ein Fahrzeug muss jetzt mindestens 30 Jahre - bisher 20 Jahre - alt sein, um ein rotes 07er-Kennzeichen zu erhalten. Daneben ist ein Oldtimergutachten vorzulegen. Sämtliche Autos, für die bereits ein 07er-Kennzeichen zugeteilt ist, sind von der neuen Altersgrenze nicht betroffen.
Was sich sonst noch ändert, ist im Internet ab dem 1. März unter www.Landkreis-Celle.de zu erfahren. Auskünfte gibt es auch telefonisch unter (05141) 916-485.
Im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung und einer damit verbundenen Programmumstellung schließen die Zulassungsstellen in Celle und Bergen am Mittwoch, 28. Februar, bereits eine Stunde früher als gewöhnlich um 15 Uhr.
(Landkreis Celle Pressestelle)